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Verhinderungspflege / Entlastungshilfe

 Verhinderungspflege nach §39 SGB XI:

 

Entlastungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

 

Eltern und pflegende Angehörige von Kindern mit Autismus leisten im Alltag häufig eine intensive und dauerhafte Betreuung. Unsere Angebote dienen dazu, Familien zeitweise zu entlasten und eine verlässliche Betreuung des Kindes sicherzustellen.Während der Betreuungszeiten wird das Kind im Rahmen strukturierter und begleiteter Angebote unterstützt und beaufsichtigt.

 

 

Die Angebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen von Kindern mit Autismus und fördern insbesondere Bewegung, Alltagsstruktur, soziale Interaktion sowie eine sichere Teilnahme am gemeinschaftlichen Umfeld.

 

Die Betreuung erfolgt in ruhiger und überschaubarer Atmosphäre sowie ausschließlich unter fachlicher Begleitung. Eine unbeaufsichtigte oder offene Nutzung der Räumlichkeiten findet nicht statt.Die Leistungen dienen der Entlastung der pflegenden Angehörigen im Sinne der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI. Eltern erhalten hierdurch zeitliche Freiräume zur Erholung, zur Wahrnehmung eigener Termine oder zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben.

 

 

Bei den Angeboten handelt es sich ausdrücklich nicht um medizinische, therapeutische oder heilkundliche Leistungen.

 

 

Die Leistungen umfassen ausschließlich Betreuung, Begleitung und alltagsunterstützende Maßnahmen.

Die Finanzierung kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – insbesondere über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) oder durch private Finanzierung erfolgen.

 

 

Unser Ziel ist es, Kinder zuverlässig und bedarfsgerecht zu begleiten und gleichzeitig Familien im Alltag spürbar zu entlasten.

Was bedeutet Entlastungshilfe?

 

 

Entlastungshilfe bedeutet:

👉 Unterstützung für Eltern im Alltag.

 

Eltern von Kindern mit Autismus leisten jeden Tag viel.

Oft bleibt wenig Zeit für:

 

  • Erholung

  • Termine

  • eigene Bedürfnisse

 

 

Unsere Angebote schaffen hier Freiräume.

 

 

 

Wie hilft Entlastung konkret?

 

 

Während Ihr Kind bei uns ist:

 

  • wird es betreut und begleitet

  • bewegt es sich in einem sicheren Rahmen

  • erlebt es Struktur und Gemeinschaft

 

 

👉 Sie als Eltern haben in dieser Zeit:

 

  • Entlastung

  • Zeit für sich

  • Zeit für andere Aufgaben

 

 

 

 

Was macht unsere Entlastung besonders?

 

 

Unsere Angebote sind:

 

  • auf Kinder mit Autismus abgestimmt

  • ruhig und strukturiert

  • in kleinen Gruppen organisiert

 

 

Das bedeutet:

 

  • weniger Stress für Ihr Kind

  • mehr Sicherheit für Sie als Eltern

 

 

 

 

Ist Entlastungshilfe eine Therapie?

 

 

Nein.

 

Entlastungshilfe ist:

 

  • Betreuung

  • Begleitung

  • Unterstützung im Alltag

 

 

Es ist:

 

  • keine Therapie

  • keine medizinische Leistung

 

 

 

 

Wie kann Entlastung finanziert werden?

 

 

Je nach Situation kann die Entlastung über:

 

  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

  • Persönliches Budget (§ 29 SGB IX)

  • oder privat

 

 

erfolgen.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Orientierung.

 

 

 

Unser Ziel

 

 

Unser Ziel ist:

 

  • Ihr Kind gut zu begleiten

    und gleichzeitig

  • Sie als Familie spürbar zu entlasten

Kontaktieren Sie Uns

Impressum:

Autismus Bewegung und Teilhabe GmbH
Kalmsweg 10
28239 Bremen

 

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Dr. Matthew Oluwasheyi Akande

 

Handelsregister: Amtsgericht Bremen
Handelsregisternummer: HRB 42723 HB

 

Kontakt:
Telefon: 017697902073
E-Mail: info@autismusplusteilhabe.de

Tel: 0421 80719965

Kalmsweg 10

28239 Bremen

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