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Raumüberlassung / Nutzungsüberlassung

Bewegung braucht Raum. Teilhabe braucht Sicherheit.Entwicklung braucht Zeit.

ABT  Bewegung & Teilhabe –

Raum für Bewegung, Entwicklung und Teilhabe

 

 

Die Autismus  Bewegung & Teilhabe GmbH bietet Einrichtungen die Möglichkeit, eine speziell ausgestattete Bewegungshalle für strukturierte, nicht-therapeutische Bewegungs- und Teilhabeangebote zu nutzen.

 

Unser Angebot richtet sich an Kindergärten, therapeutische Praxen, Schulen und andere pädagogische oder soziale Einrichtungen, die ihren Kindern und Jugendlichen einen geschützten, reizreduzierten Raum für Bewegung, Körpererfahrung und gemeinsames Erleben ermöglichen möchten.

 

Die Halle ist kein Therapieraum, sondern ein Ort für Bewegung, Förderung und soziale Teilhabe – ergänzend zu bestehenden Angeboten und Konzepten.

 

 

 

Was Einrichtungen bei AFEB Bewegung & Teilhabe erwartet

🏠 Ein speziell konzipierter Bewegungsraum

 

 

  • ca. 300 m² Bewegungsfläche

  • kindgerechte, sichere Ausstattung

  • klare Raumstruktur und Rückzugsmöglichkeiten

  • reizangepasste Umgebung (insbesondere geeignet für Kinder mit ASS)

 

 

 

🤝 Flexible Nutzung

 

 

  • stundenweise oder blockweise Buchung

  • regelmäßige feste Zeitfenster möglich

  • geeignet für Gruppenangebote oder begleitete Einzelsettings

 

 

 

🧠 Klare fachliche Ausrichtung

 

 

Die Nutzung ist vorgesehen für:

 

  • motorische Förderung

  • Förderung von Koordination und Gleichgewicht

  • Schulung der Körperwahrnehmung

  • Bewegungsanbahnung und bewegungsbezogene Gruppenangebote

 

 

➡️ Keine Therapie, keine Diagnostik, keine heilkundlichen Leistungen

 

 

👩‍🏫 Eigene Verantwortung der nutzenden Einrichtung

 

 

  • keine Personalstellung durch AFEB Bewegung & Teilhabe

  • Durchführung, Aufsicht und Inhalte liegen vollständig bei der nutzenden Einrichtung

  • ideal zur Ergänzung bestehender pädagogischer oder therapeutischer Konzepte

 

🎯 Warum AFEB Bewegung & Teilhabe?

 

 

  • ✔️ klare Trennung von Therapie und Bewegung

  • ✔️ rechtssichere, transparente Nutzung

  • ✔️ geeignet für Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf

  • ✔️ niedrige Zugangshürden für Einrichtungen

  • ✔️ fremdübliche, einheitliche Nutzungsentgelte

 

 

AFEB Bewegung & Teilhabe versteht sich als Kooperationspartner, nicht als Ersatz bestehender Angebote.

 

Zeitweise Nutzungsüberlassung der Bewegungshalle

 

 

Die ABT  GmbH stellt ihre Bewegungshalle zeitweise der Praxis sowie weiteren pädagogischen, therapeutischen und sozialen Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung.

 

Die Nutzungsüberlassung erfolgt aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen. Die Halle ist kein Therapieraum, sondern dient ausschließlich bewegungs-, freizeit- und teilhabeorientierten Angeboten, insbesondere zur Förderung von Fein- und Grobmotorik, Koordination, Körperwahrnehmung und sozialer Interaktion.

 

Durch die zeitweise Mehrfachnutzung wird eine wirtschaftlich sinnvolle Auslastung der Räumlichkeiten ermöglicht und zugleich eine klare organisatorische und inhaltliche Trennung zwischen therapeutischen Leistungen der AFEB Praxis und nicht-therapeutischen Angeboten der ABT Bewegung & Teilhabe GmbH sichergestellt.

 

Die Nutzungsentgelte orientieren sich an fremdüblichen Marktpreisen und gelten einheitlich für alle Nutzer, unabhängig von deren Trägerschaft oder Organisationsform.

 

Eine Personalgestellung durch die ABT Bewegung & Teilhabe GmbH erfolgt nicht. Die Verantwortung für Aufsicht, Durchführung und inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Angebote liegt ausschließlich bei der nutzenden Einrichtung.

Kontaktieren Sie Uns

Impressum:
 

ABUT – Autismus Bewegung & Teilhabe ist eine geplante GmbH.

Die Eintragung ins Handelsregister ist vorgesehen.

+49 (0) 176 45966031

Kalmsweg 10 28239 Bremen

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