
Autismus Bewegung und Teilhabe
sind: keine Therapie, keine medizinische Behandlung, keine Heilmaßnahme
Ein Angebote der AFEB- Gruppe
FAQ
Häufige Fragen (FAQ) für Eltern
Ist das Persönliche Budget automatisch bewilligt?
Nein.
Das Persönliche Budget muss beim zuständigen Amt beantragt
und genehmigt werden.
Wir unterstützen Sie gern dabei,
unser Angebot verständlich für das Amt zu beschreiben.
Können wir das Persönliche Budget frei verwenden?
Ja – für genehmigte Teilhabe-Leistungen.
Eltern können selbst entscheiden:
-
welches Angebot genutzt wird
-
wie oft ihr Kind teilnimmt
-
bei welchem Anbieter
Hilft Bewegung meinem Kind wirklich?
Viele Kinder mit Autismus profitieren von:
-
klarer Struktur
-
Bewegung
-
kleinen, sicheren Gruppen
Bewegung kann helfen:
-
Stress abzubauen
-
ruhiger zu werden
-
den eigenen Körper besser zu spüren
und das ohne Therapiedruck.
Ist das Angebot eine Therapie?
Nein.
Die Angebote von Bewegung und Teilhabe GmbH sind:
-
keine Therapie
-
keine medizinische Behandlung
-
keine Heilmaßnahme
Es handelt sich um:
-
Freizeitangebote
-
Bewegungsangebote
-
Teilhabeangebote
Kann mein Kind teilnehmen, auch wenn es aktuell keine Therapie hat?
Ja.
Unsere Angebote sind unabhängig von einer Therapie
und können auch ohne laufende Therapie genutzt werden.
Muss mein Kind sprechen können?
Nein.
Teilnahme ist auch möglich:
-
ohne Sprache
-
mit wenig Sprache
-
mit unterstützter Kommunikation
Bewegung und Teilhabe funktionieren
auch ohne Worte.
Wie groß sind die Gruppen?
Die Gruppen sind bewusst klein.
So entsteht:
-
weniger Lärm
-
weniger Stress
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mehr Übersicht
-
mehr Sicherheit
Gibt es feste Abläufe?
Ja.
Alle Angebote haben:
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feste Zeiten
-
klare Strukturen
-
wiederkehrende Abläufe
Das gibt Kindern Orientierung
und hilft beim Ankommen.
Wer begleitet die Kinder?
Die Begleitung erfolgt durch:
-
fachlich geschultes Personal
-
mit Erfahrung im Umgang mit Autismus
Die Aufgabe ist:
-
Sicherheit geben
-
Strukturen halten
-
Teilnahme ermöglichen
Wird mein Kind zu etwas gezwungen?
Nein.
Jedes Kind entscheidet selbst:
-
wie viel es mitmacht
-
wie schnell es sich beteiligt
-
wann Pausen nötig sind
Können auch Eltern Fragen stellen oder dabei bleiben?
Ja.
Eltern können:
-
Fragen stellen
-
Rückmeldung bekommen
-
beim Ankommen unterstützen
Die genaue Form klären wir individuell.
Können die Angebote auch über Verhinderungspflege bezahlt werden?
In manchen Fällen: Ja.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt,
kann eine Finanzierung über
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) möglich sein.
Bitte sprechen Sie uns dazu an.
Was tun wir, wenn wir uns unsicher sind?
Melden Sie sich gerne bei uns.
Wir:
-
erklären die Angebote in Ruhe
-
beantworten Fragen
-
helfen bei der passenden Finanzierung
Kurzer Hinweis
Die Angebote derAutismus Bewegung und Teilhabe GmbH sind Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Sie ersetzen keine therapeutische oder medizinische Behandlung.
